Erstbelehrung / Hygieneschulung für Freiwillig Engagierte

– Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz

Auch für freiwillig Aktive fordert das Infektionsschutzgesetz eine mündlich und schriftlich durchzuführende Belehrung (§ 43 Infektionsschutzgesetz). Diese informiert über Personalhygiene und notwendige Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Lebensmitteln.
Daher brauchen Personen, die mit Lebensmitteln umgehen oder regelmäßig Lebensmittel für die Öffentlichkeit zubereiten, also auch freiwillig Aktive, diese Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt.

Zielgruppe
Mitarbeitende der Altenhilfe, Tagespflege, Betreuungsassistenzen, Freiwillig Engagierte

Veranstalter
Akademie Schloss Liebenau

Termin:
27.01.2026, 15:00 - 16:00 Uhr

Gebühr
18,00 Euro

Hinweise
Kursnummer 261701

Bildungszeitangebot: Nein

Referent/in
Nathanja Briese
Qualifikation: Hygienekontrolleurin, Sachgebiet Allgemeiner Gesundheitsschutz, Hygiene und Infektionsprävention, Gesundheitsamt Landkreis Ravensburg

Ort der Veranstaltung
Lebensräume für Jung und Alt, Mehrgenerationenhaus Weinbergstraße
Weinbergstr. 11
88214 Ravensburg

Barrierefreier Zugang

Art der Veranstaltung
Vortrag

Anmeldung
Meike Nowak
Telefon: 07542101266
https://akademie.stiftung-liebenau.de/kategorien/kurs/261701?history=back#c61