Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

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Viele Mitbürger treibt die Sorge um, ihr Leben im Alter in Folge gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht mehr selbstbestimmt führen zu können. Um dies zu vermeiden, empfiehlt sich die Errichtung einer General- und Vorsorgevollmacht, um sicherzustellen, dass sämtliche rechtlichen Belange bei Verhinderung durch den Vollmachtnehmer erledigt werden können.Eine rechtlich exakt formulierte General- und Vorsorgevollmacht schafft Sicherheit für diesen Notfall. Parallel dazu dient die sog. Patientenverfügung dazu, im Krankheitsfall frei zu bestimmen, welche Behandlungswünsche umzusetzen sind. Erst seit 2009 wurde im Rahmen einer Reform des Betreuungsrechts der Begriff der Patientenverfügung in das Bürgerliche Gesetzbuch eingefügt. Es gilt die Regelung, dass eine rechtliche Betreuung dann nicht anzuordnen ist, wenn die betreffende Person eine Vorsorgevollmacht errichtet hat und parallel dazu eine Patientenverfügung, so dass Aufgabe des Vorsorgebevollmächtigten ist, auch die medizinischen Wünsche des Vollmachtgebers umzusetzen.

Zielgruppe

Veranstalter
vhs Bodenseekreis

Termin:
18.04.2024, 19:00 - 21:15 Uhr

Gebühr
12,00 Euro

Bildungszeitangebot: Nein

Referent/in
Sebastian Mai
Qualifikation: Notar im Hauptberuf, Amtssitz in Friedrichshafen

Ort der Veranstaltung
Bildungszentrum Parkschule
Maicherstraße 15
88079 Kressbronn
Raum Raum 125, EG

Art der Veranstaltung
Vortrag

Anmeldung
Daniel Kottenrodt
Telefon: 07541 204 5247
www.vhs-bodenseekreis.de