EU-Erbrechtsverordnung ändert deutsches Erbrecht ab August 2015

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Die europäische Erbrechtsverordnung, die im Juli 2012 in Kraft getreten ist, ändert sämtliche Erbrechtsfälle mit Auslandsbezug für die Zeit ab dem 17.08.2015. Ab diesem Zeitpunkt bestimmt sich das Erbrecht eines deutschen Staatsbürgers nicht mehr wie bisher nach seiner Staatsangehörigkeit, sondern nach seinem letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort. Dies hat zur Konsequenz, dass gegebenenfalls bei einem längeren Aufenthalt im Ausland sich die Erbfolge nach diesem Staat richtet, sodass auch in Deutschland vorhandenes Vermögen z. B. nach italienischem Recht vererbt wird. Auch eine in der Vergangenheit getroffene erbrechtliche Regelung für Immobilien und Vermögen im Ausland wird durch die europäische Erbrechtsverordnung für Todesfälle ab 2015 unter Umständen zunichte gemacht. Der Vortrag erläutert die Grundzüge der europäischen Erbrechtsverordnung und empfiehlt Lösungsmöglichkeiten.

Zielgruppe

Veranstalter
vhs Bodenseekreis

Termin:
23.03.2022, 19:00 - 21:15 Uhr

Gebühr
9,00 Euro

Bildungszeitangebot: Nein

Referent/in
Slieper Peter
Qualifikation: Rechtsanwalt und Notar a.D., Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht

Ort der Veranstaltung
Bildungszentrum
Ensisheimer Str. 30
88667 Markdorf
Raum OG 329

Art der Veranstaltung
Vortrag

Anmeldung
Daniel Kottenrodt
Telefon: 07541 204 5247