Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung


Viele Mitbürger treibt die Sorge um, ihr Leben im Alter infolge gesundheitlicher Beeinträchtigungen im weitesten Sinne nicht mehr selbstbestimmt führen zu können. Sowohl das gesetzlich vorgesehene Betreuungsverfahren
nach §§ 1896 ff. BGB für handlungsunfähige natürliche Personen, als auch die sogenannte „Apparatemedizin“, stellen für die meisten von uns keine wünschenswerten Alternativen dar.
Hilfe und Grundlage für Entscheidungen von Vertrauenspersonen und Ärzten bietet für diese Fälle eine General- und Vorsorgevollmacht, gekoppelt mit einer Patientenverfügung. Insbesondere Letztere ist nach jahrelangen Debatten im Deutschen Bundestag seit Herbst 2009, wie die Vorsorgevollmacht auch, gesetzlich geregelt, so dass jetzt weitgehend Rechtssicherheit besteht, was die inhaltlichen Anforderungen solcher Dokumente anbelangt. Im
Vortrag werden Ihnen die Hintergründe zu diesen Themenkreisen dargestellt sowie damit einhergehend die aktuelle Rechtslage.


Zielgruppe

Veranstalter
vhs Bodenseekreis

Termin:
23.07.2023, 19:00 - 21:15 Uhr

Gebühr
9,00 Euro

Hinweise
Kursnummer: GB103017KR*

Bildungszeitangebot: Nein

Referent/in
Sebastian Mai
Qualifikation: Notar

Ort der Veranstaltung
Bildungszentrum Parkschule
Maicherstr. 15
88079 Kressbronn
Raum R124

Art der Veranstaltung
Vortrag

Anmeldung

www.vhs-bodenseekreis.de