Patientenverfügung und rechtliche Vertretung

Es ist ein Thema, das nicht nur Senioren vorbehalten ist: Jeder, ganz egal in welcher Lebensphase er sich befindet, sollte sich damit beschäftigen, wer für ihn entscheidet, wenn es ihm selbst einmal nicht mehr möglich ist. Was man dabei beachten muss, darauf geht Andreas Hofer vom Betreuungsverein Biberach bei seinem Vortrag ein. Er erklärt auch die Unterschiede der verschiedenen Verfügungen. Während die Patientenverfügung regelt, ob und wie lange man beispielsweise beatmet werden möchte, geht es bei der Betreuungsverfügung um die Benennung eines Betreuers. Am umfassendsten ist die Vorsorgevollmacht: Stellt man diese jemandem aus, sollte man demjenigen wirklich vertrauen, denn der Bevollmächtigte darf unter anderem auch finanzielle Dinge regeln. Teilnehmende lernen, wie die Themen zusammenhängen und was sie beim Ausstellen der Verfügungen beachten müssen.

Der Arbeitskreis Vorsorgetreffen, eine Initiative von Stadtseniorenrat, Betreuungsverein, Caritas, Gesundheitsamt und Sana-Klinik, möchte flächendeckend ein Informationsnetz zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung installieren. Andreas Hofer vom Betreuungsverein Landkreis Biberach informiert in einem Vortrag zu diesem Thema. Nach dem Vortrag ist ausreichend Zeit für Fragen, außerdem stehen Informationsmaterialien zur Verfügung, die mit nach Hause genommen werden können.

Zielgruppe

Veranstalter
vhs Biberach

Termin:
09.04.2025, 15:00 - 16:30 Uhr

Gebühr
8,00 Euro

Bildungszeitangebot: Nein

Referent/in
Andreas Hofer
Qualifikation: vhs-Dozent

Ort der Veranstaltung
vhs Biberach
Schulstraße 8
88400 Biberach
Raum Raum 17
Barrierefreier Zugang

Art der Veranstaltung
Seminar

Anmeldung
Beate Wilke
Telefon: 0735151338
www.vhs-biberach.de
Anmeldefrist: 02.04.2024