Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es, die Selbstbestimmung und Handlungsfähigkeit auch im Alter und bei Krankheit zu sichern. Um für diesen Fall vorzusorgen, besteht die Möglichkeit, eine vertraute Person zu „bevollmächtigen“. Das bedeutet, dass sie im Falle des eigenen Unvermögens in verschiedenen Handlungsbereichen entscheidungsberechtigt ist und die Interessen im Sinne des Vertretenen wahrnimmt. Für den Bereich Gesundheitssorge ist das gesondert möglich. Eine Patientenverfügung ist richtungsweisend und hilft Ärzten, Pflegekräften und Angehörigen bei der Entscheidungsfindung. In der Veranstaltung am 21. Juni werden wesentliche Grundlagen zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung vorgestellt

Zielgruppe
Bürgerinnen und Bürger, Ehrenamtliche, Fachkräfte

Veranstalter
Pflegestützpunkt Landkreis Karlsruhe, Standort Stutensee

Termin:
04.05.2023, 9:00 - 11:00 Uhr

Gebühr
Keine Gebühr Dieser Termin ist Teil einer Veranstaltungsreihe, deren Einzelveranstaltungen nicht einzeln buchbar sind.

Weitere Termine:

Bildungszeitangebot: Nein

Referent/in
Heiko Siebler
Beruf: Betreuer
Qualifikation: Sozialarbeiter
Institution: SKM, Katholischer Verein für soziale Dienste im Landkreis Karlsruhe e.V.

Ort der Veranstaltung
Rathaus Eggenstein
Friedrichstraße 32
76344 Eggenstein -Leopoldshafen
Raum Kronensaal
Barrierefreier Zugang

Art der Veranstaltung
Vortrag

Anmeldung
Andrea Wedler
Telefon: 0721 936 71680
www.landkreis-karlsruhe.de/Pflegestuetzpunkte