Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Kursnr. BB103029TT*

Private Vorsorge ist nicht nur "in" - sie ist auch notwendig, soweit es die Regelung sämtlicher vermögensrechtlicher Dinge angeht. Das richtige Instrument dafür ist die sogenannte Vorsorgevollmacht.

Eine richtig formulierte Vorsorgevollmacht verhindert die Einmischung des Staates in persönliche Angelegenheiten und vermeidet eine richterlich angeordnete Betreuung. Parallel dient die Patientenverfügung dem Ziel, dem Wunsch einer Vielzahl von Menschen nachzukommen, die sich mit der Frage eines menschenwürdigen Sterbens beschäftigen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den notwendigen Inhalt einer Patientenverfügung durch eine Entscheidung vom 06.07.2016 konkretisiert und neu geregelt, sodass es erforderlich ist, bislang errichtete Patientenverfügungen auf deren Wirksamkeit zu überprüfen. Nach der vorgenannten BGH-Entscheidung können ältere Patientenverfügungen unter Umständen zu unbestimmt sein und damit keine Wirkung entfalten.

Zielgruppe

Veranstalter
VHS Bodenseekreis

Termin:
03.11.2020, 19:00 - 21:15 Uhr

Gebühr
9,00 Euro

Hinweise
(3UE) * kostenfreier Rücktritt bis eine Woche vor Kursbeginn

Bildungszeitangebot: Nein

Referent/in
Sebastian Mai
Beruf: Notar im Hauptberuf
Qualifikation: Dozent
Institution: Amtssitz in Friedrichshafen

Ort der Veranstaltung
Realschule
Manzenbergstraße 4
88069 Tettnang

Art der Veranstaltung
Vortrag

Anmeldung

Telefon: 07541 204-5473
www.vhs-bodenseekreis.de