Reform des Rechts der Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Kursnummer FR 5

Zum 1. Januar 2024 wird das Gesetz der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR, §§ 705 ff. BGB) modernisiert. Betroffen sind Vereine, die nicht im Registergericht eingetragen sind, also keinen "e. V." im Namen tragen und damit keine eigene Rechtspersönlichkeit haben. Sie können zum Beispiel kein Bankkonto eröffnen und keine Verträge abschließen.
Die Vereine sind oft auf Dauer angelegt und wurden zu einem Zweck gegründet, der die Teilnahme am Rechtsverkehr braucht. Der Bundesgerichtshof hat dieses Bedürfnis aufgegriffen und den Gesellschaften bürgerlichen Rechts bereits 2001 die Rechtsfähigkeit zuerkannt.
Der Kurs informiert darüber, welche Konsequenzen dies für nicht eingetragene Vereine hat und welche Maßnahmen sie ergreifen müssen.

Zielgruppe
Vereine, Intitiativen, Verbände, ehrenamtlich und freiwillig Engagierte

Veranstalter
Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung, Büro für Mitwirkung und Engagemen

Termin:
27.09.2023, 18:00 - 20:30 Uhr

Gebühr
10,00 Euro
Ermäßigung für Jugendliche und besondere Personengruppen

Bildungszeitangebot: Nein

Referent/in
Klaus-Dieter Wülfrath
Qualifikation: Rechtsanwalt
Institution: Wülfrath & Partner Rechtsanwälte

Ort der Veranstaltung
Gästehaus der Stadt Palais Solms
Bismarckstraße 24
76133 Karlsruhe
Raum 1. OG
Barrierefreier Zugang

Art der Veranstaltung
Vortrag

Kategorie
Orientierung/Grundlagen

Anmeldung
Rosemarie Strobel-Heck
Telefon: 0721 133-1275
www.karlsruhe.de/stadt-rathaus/beteiligung-engagement/fortbildungsprogramm-fuer-engagierte