Vorsorgevollmacht: Aktuelle gesetzliche Entwicklungen

Wer handelt für mich, wenn ich es selbst nicht mehr kann?

Jeder kann durch Unfall, Alter oder Krankheit außerstande sein, seine Angelegenheiten eigenverantwortlich zu regeln. Wer verwaltet dann das Vermögen, erledigt Bankgeschäfte, sucht einen Platz im Pflege- oder Altersheim, entscheidet über ärztliche Versorgung und kümmert sich um sonstige persönliche Wünsche und Bedürfnisse des Betroffenen? Wer in gesunden Tagen keine Vertrauensperson zum Bevollmächtigten bestimmt, wird dann durch einen gesetzlichen Betreuer vertreten werden. Da dies auch eine fremde Person sein kann, ist es ratsam, rechtzeitig eine Vollmacht abzufassen. Dabei gilt es, die 2023 in Kraft getretenen Neuerungen im Bürgerlichen Gesetzbuch zum Betreuungsrecht genau zu beachten, insbesondere zum erstmals eingeführten Ehegattenvertretungsrecht in Akut- und Notsituationen. Die Fachanwältin Petra Vetter informiert Sie umfassend über alle gesetzlichen Neuregelungen und gibt aus ihrer Berufspraxis anhand konkreter Beispiele Tipps und Antworten auf ihre Fragen.

Zielgruppe
Ehrenamtliche

Veranstalter
vhs Leonberg

Termin:
13.04.2026, 19:00 - 20:30 Uhr

Gebühr
5,00 Euro

Hinweise
Kursnummer 261-1462LV Bildungszeitangebot: Nein

Referent/in
Petra Vetter
Qualifikation: Rechtsanwältin

Ort der Veranstaltung
vhs Leonberg
Neuköllner Str. 3
71229 Leonberg

Barrierefreier Zugang

Art der Veranstaltung
Vortrag

Kategorie
Orientierung/Grundlagen
Familie
Ältere
Menschen mit Behinderung
Gesundheit, Prävention

Anmeldung
Helen Bandel
Telefon: 071529904930
www.vhs.leonberg.de