§ 72 a -Prävention vor sexualisierter Gewalt -Präsenzworkshop

Entwicklung eines Schutzkonzepts für Vereine

Seit 2012 gibt es das Bundeskinderschutzgesetz und speziell den §72a SGB VIII zur Prävention vor sexualisierter Gewalt.

Um jungen Menschen Schutz in der Jugendarbeit zu gewährleisten und auch die Ehrenamtlichen zu schützen, sollten die Vereine überprüfen, ob eine Vereinbarung mit dem Jugendamt in Verbindung mit einem Schutzkonzept benötigt wird. Hierbei stehen einige Vereine noch ganz am Anfang und andere haben bereits die ersten Schritte unternommen.

In Kooperation mit dem Kreisjugendreferat finden im Frühjahr und Herbst 2021 an zwei Terminen Workshops statt, in denen wir die Verantwortlichen der Vereine bei der Erarbeitung eines Schutzkonzepts unterstützen.

Zielgruppe
Jugendgruppenleitende aus Vereinen und Verbänden

Veranstalter
Jugendring Enzkreis e. V.

Termin:
04.10.2021, 18:30 - ca.20:0 Uhr

Gebühr
Keine Gebühr

Bildungszeitangebot: Nein

Referent/in
Julia Ziegler
Beruf: Sozialpädagogin
Qualifikation: Sozialpädagogin

Ort der Veranstaltung
Jugendhaus Friolzheim

71292 Friolzheim

Art der Veranstaltung
Workshop

Kategorie
Orientierung/Grundlagen
Kinder
Jugendliche

Anmeldung
Geschäftsstelle Jugendring Enzkreis e.V.
Telefon: 07231 33799
www.jugendring-enzkreis.de
Anmeldefrist: 01.10.2021