Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

EB103021MA*

Private Vorsorge ist nicht nur "in" - sie ist auch notwendig, soweit es die Regelung sämtlicher vermögensrechtlicher Dinge angeht. Das richtige Instrument dafür ist die sogenannte Vorsorgevollmacht. Eine richtig formulierte Vorsorgevollmacht verhindert die Einmischung des Staates in persönliche Angelegenheiten und vermeidet eine richterlich angeordnete Betreuung. Parallel dient die Patientenverfügung dem Ziel, dem Wunsch einer Vielzahl von Menschen nachzukommen, die sich mit der Frage eines menschenwürdigen Sterbens beschäftigen. Der Bundesgerichtshof hat den notwendigen Inhalt einer Patientenverfügung durch eine Entscheidung vom 06.07.2016 konkretisiert und neu geregelt, sodass es erforderlich ist, bislang errichtete Patientenverfügungen auf deren Wirksamkeit zu überprüfen. Nach der vorgenannten Entscheidung des Bundesgerichtshofs können ältere Patientenverfügungen unter Umständen zu unbestimmt sein und damit keine Wirkung entfalten.

Zielgruppe

Veranstalter
vhs Bodenseekreis

Termin:
16.02.2022, 19:00 - 21:15 Uhr

Gebühr
09,00 Euro

Bildungszeitangebot: Nein

Referent/in
Peter Slieper
Qualifikation: Rechtsanwalt und Notar a.D., Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht

Ort der Veranstaltung
Bildungszentrum
Ensisheimer Str. 30
88677 Markdorf
Raum EG 267

Art der Veranstaltung

Kategorie
Ältere
Gesundheit, Prävention

Anmeldung
Daniel Kottenrodt
Telefon: 07541 204 5247
www.vhs-bodenseekreis.de