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Bodenseekreis: Engagiert am See
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Ehrenamtsbonus: 50 % Ermäßigung der Kurskosten

Um Ihr Engagement zu unterstützen und unsere Wertschätzung und Anerkennung für Ihren Einsatz zu zeigen, bietet der Bodenseekreis die Möglichkeit, für die Kurse einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent zu beantragen.

Diesen Ehrenamtsbonus erhalten Sie, wenn Sie sich im Bodenseekreis seit mindestens einem Jahr bürgerschaftlich engagieren oder auf Empfehlung entsprechender Verantwortlicher, wenn Sie Wesentliches für die Gruppe, den Verein oder die Initiative beitragen.

Weitere Informationen und Beantragung unter:

https://www.bodenseekreis.de/de/soziales-gesundheit/buergerschaftliches-engagement/fortbildungsprogramm/ehrenamtsbonus/

 

UstA-Förderung

Sie engagieren sich in einem Unterstützungsangebot im Alltag nach § 45a Absatz 1 SGB XI und möchten sich fortbilden?

Es besteht die Möglichkeit einer Förderung von 50 Prozent der Kurskosten. Wenden Sie sich gerne an die Sozialplanung, um zu prüfen, ob Ihre gewünschte Fortbildung den Vorgaben der UstA VO entspricht und gefördert werden kann.

Weitere Informationen und Beantragung:

https://www.bodenseekreis.de/de/soziales-gesundheit/senioren-pflege/unterstuetzung-im-alltag/fortbildung/